Wie ist Wahlwerbung in elektronischen Medien (E-Mail, Telefon, SMS und Fax) zu beurteilen?

Die Zusendung elektronischer Wahlwerbung gilt als unerbetene Nachricht zu Zwecken der Direktwerbung und ist auch für politische Parteien nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem E-Commerce-Gesetz (ECG) ohne vorherige Einwilligung des Empfängers unzulässig. Gesetzgebung und Judikatur legen den Begriff „zu Zwecken der Direktwerbung“ sehr weit aus. Danach ist jede elektronische Post, die für eine bestimmte Idee (einschließlich politischer Anliegen) wirbt und dafür Argumente liefert, erfasst. Jede Form elektronischer Wahlwerbung ohne vorherige Zustimmung ist damit unzulässig.( Quelle WKO)